Neutrale Rumflasche mit Glas – Rum EU-Gesetzgebung – rumzentrum.at

EU-Gesetzgebung zu Rum – warum sich viele Produkte nicht mehr Rum nennen dürfen

Einleitung

Rum gehört zu den traditionsreichsten Spirituosen der Welt – gleichzeitig ist kaum ein Segment so stark reguliert wie dieses. In den vergangenen Jahren hat die Europäische Union die Spirituosenverordnung präzisiert und verschärft. Das hat weitreichende Folgen: Viele Produkte, die früher als „Rum“ verkauft wurden, dürfen diesen Namen heute nicht mehr tragen.

Dieser Artikel erklärt die Hintergründe, die neuen Regeln und warum die Änderungen für mehr Transparenz sorgen.

Warum die EU den Rum-Begriff schützt

Die Bezeichnung „Rum“ ist in der EU klar definiert. Ziel ist es, Verbraucherinnen und Verbraucher vor Irreführung zu schützen und gleichzeitig traditionelle Herstellungsweisen zu bewahren.

Durch die Verordnung (EG) Nr. 110/2008 und insbesondere deren Aktualisierung durch Verordnung (EU) 2019/787 wurde festgelegt, welche Kriterien ein Produkt erfüllen muss, um sich „Rum“ nennen zu dürfen.

Der wichtigste Punkt: Rum muss aus Zuckerrohrderivaten wie Melasse oder Zuckerrohrsaft destilliert werden – und zwar ohne künstliche Aromatisierung oder übermäßige Süßung.

Was Rum laut EU wirklich sein muss

Die aktuelle EU-Definition umfasst mehrere zentrale Punkte, die oft unterschätzt werden:

1. Basisrohstoff

Rum darf ausschließlich aus Zuckerrohrprodukten hergestellt werden:

  • Melasse

  • Zuckerrohrsaft

  • Sirup aus Zuckerrohr

Kein anderer Rohstoff ist erlaubt.

2. Mindestalkoholgehalt

Das Endprodukt muss mindestens 37,5 % vol. haben – alles darunter gilt nicht als Rum.

3. Keine Aromatisierung

Aromen sind verboten. Sobald Vanille, Kokos, Gewürze oder andere Zusätze hineinkommen, ist es kein Rum mehr – unabhängig vom Alkoholgehalt.

4. Einschränkungen bei der Süßung

Eine leichte Süßung ist erlaubt, aber klar begrenzt. Viele frühere „Rums“ übersteigen diese Grenze deutlich – und müssen daher anders bezeichnet werden.

5. Fassreifung

Fassreifung ist erlaubt, aber kein Muss. Entscheidend ist, dass der Grundalkohol aus Zuckerrohr stammt und nicht aromatisiert wird.

Warum viele beliebte Produkte nicht mehr „Rum“ heißen dürfen

Gerade aromatisierte oder stark gesüßte Spirituosen waren lange Zeit als Rum erhältlich. Beispiele:

  • Produkte mit Vanille- oder Kokosnoten

  • Spiced Spirituosen

  • Liqueur-ähnlich süße Abfüllungen

  • „Rumliköre“, die früher einfach als Rum durchgingen

Durch die neue Gesetzgebung müssen sie je nach Zusammensetzung umbenannt werden:

  • „Spirit Drink“

  • „Spirituose auf Rum-Basis“

  • „Spiced Spirituose“

  • „Aromatisierte Spirituose“

Der Grund ist simpel: Sie erfüllen nicht die strengen Kriterien für echten Rum.

Das große Ziel: mehr Transparenz für Rumfans

Die EU will nicht die Vielfalt beschneiden – im Gegenteil. Sie möchte sicherstellen, dass:

  • Menschen klar erkennen, was echter Rum ist.

  • süße oder aromatisierte Produkte korrekt kategorisiert werden.

  • traditionelle Herstellungsweisen geschützt bleiben.

  • Herkunftsbezeichnungen wie „Rhum Agricole“ oder „Ron Dominicano“ sauber abgegrenzt werden.

Für Rumfans bedeutet das:
Weniger Verwirrung auf dem Etikett, mehr Ehrlichkeit im Regal.

Wen betrifft die Änderung besonders?

Vor allem Hersteller, die:

  • aromatisierte Produkte anbieten,

  • stark gesüßte Abfüllungen führen,

  • historische Marken mit besonderen Stilrichtungen betreiben.

Viele Marken haben deshalb in den letzten Jahren ihre Etiketten angepasst.

Für Interessierte eröffnet das sogar neue Perspektiven: Die Kennzeichnung zeigt klarer, was traditioneller Rum ist – und was eher eine süße, moderne Interpretation darstellt.

Fazit

Die neue EU-Gesetzgebung sorgt dafür, dass Rum wieder klar definiert ist. Während traditionelle Stile wie Rhum Agricole, Melasse-Rum oder karibische Blends unbeeinträchtigt bleiben, müssen aromatisierte oder stark gesüßte Produkte korrekt gekennzeichnet werden.

Damit entsteht mehr Transparenz, und Rumfans können besser einschätzen, was sie im Glas haben. Eine Entwicklung, die den gesamten Markt langfristig stärkt.


FAQ – Häufige Fragen zum Thema EU-Regeln für Rum

Warum dürfen viele süße Produkte nicht mehr Rum heißen?
Weil die EU die erlaubte Süßung streng begrenzt hat. Überschreiten Produkte diese Grenze, gelten sie nicht mehr als Rum.

Darf Rum aromatisiert sein?
Nein. Sobald Aromen hinzugefügt werden – Vanille, Kokos, Gewürze – ist es kein Rum mehr, sondern eine aromatisierte Spirituose.

Ist Spiced Rum echter Rum?
Nein. Spiced Rum enthält Gewürze oder Aromen und wird deshalb rechtlich nicht als Rum anerkannt.

Was bedeutet „Spirituose auf Rum-Basis“?
Das bedeutet, dass der Grundalkohol Rum ist, das Endprodukt aber nicht alle Kriterien erfüllt – meist wegen Zuckerzugabe oder Aromatisierung.

Ändert sich der Geschmack durch die neuen Regeln?
Der Geschmack des Produkts bleibt unverändert – nur der Name auf dem Etikett ändert sich.

weitere Artikel